EUDR und Verpackungen: Was bedeutet das für dich?
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt die Herkunft von Holz und daraus hergestellten Produkten stärker in den Fokus. Dazu zählen auch bestimmte Papier-, Karton- und Holzverpackungen. Für deinen Einkauf bei uns ist entscheidend, ob du die Verpackungen selbst nutzt oder weiterverkaufst.
Du kannst deine Verpackungen bei uns wie gewohnt bestellen. Nutzt du sie, um deine Waren zu schützen und zu versenden, entstehen dir daraus grundsätzlich keine zusätzlichen EUDR-Aufgaben. Verkaufst du die Verpackungen weiter, musst du vor allem festhalten, von wem du sie beziehst und an welche gewerblichen Kunden du sie verkaufst.
Was regelt die EUDR bei Verpackungen?
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte zur Entwaldung beitragen. Dafür stellt sie Anforderungen an deren Herkunft und Rückverfolgbarkeit.
Die wesentlichen Anforderungen gelten für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt grundsätzlich der 30. Juni 2027. Sind diese bereits von der EU-Holzhandelsverordnung erfasst, gelten die Anforderungen ebenfalls ab dem 30. Dezember 2026.
Welche Aufgaben ein Unternehmen übernimmt, hängt von seiner Rolle in der Lieferkette ab.
Was bedeutet die EUDR für deinen Verpackungseinkauf?
Entscheidend ist, was ein Unternehmen mit dem Produkt macht. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Rollen am Beispiel von Verpackungen:
Verpackungen selbst nutzen
Du nutzt Verpackungen zum Schutz, Versand oder Transport.
Deine Rolle:
Verwender / Endnutzer
Das gilt für dich
- Grundsätzlich keine zusätzlichen EUDR-Aufgaben für diese Nutzung
- Keine eigene Sorgfaltserklärung erforderlich
- Keine EUDR-Referenznummer für deinen Einkauf bei uns nötig
Verpackung weiterverkaufen
Du verkaufst gekaufte Verpackungen unverändert an deine Kunden weiter.
Deine Rolle:
Händler
Deine Aufgaben
- Lieferanten und gewerbliche Kunden dokumentieren
- Angaben mindestens fünf Jahre aufbewahren
- Bei Hinweisen auf Verstöße unverzüglich die zuständige Behörde und betroffene gewerbliche Kunden informieren
Neue Produkte herstellen
Du stellst aus bereits EUDR-geprüften Materialien neue erfasste Produkte her und verkaufst sie.
Deine Rolle:
Nachgelagerter Marktteilnehmer
Deine Aufgaben
- Lieferanten und gewerbliche Kunden dokumentieren
- Angaben mindestens fünf Jahre aufbewahren
- Bei Hinweisen auf Verstöße unverzüglich die zuständige Behörde und betroffene gewerbliche Kunden informieren
Die Übersicht bezieht sich auf deinen Einkauf bei kartons24.de. Die Aufgaben für Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer gelten für Produkte, die unter die EUDR fallen. „Verwender / Endnutzer“ dient zur einfachen Einordnung und ist keine eigene gesetzliche EUDR-Rolle.
Für nachgelagerte Marktteilnehmer gilt: Alle relevanten Ausgangsmaterialien müssen bereits der erforderlichen EUDR-Sorgfaltsprüfung unterzogen worden sein.
Bei eigenem Import aus Nicht-EU-Ländern: Importierst du selbst EUDR-relevante Materialien oder fertige Verpackungen, kannst du als Marktteilnehmer eine eigene Sorgfaltsprüfung durchführen und eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen.
Für große Unternehmen: Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer außerhalb der KMU-Kategorie müssen sich zusätzlich im EU-Informationssystem für die EUDR (TRACES) registrieren. Bei begründeten Hinweisen auf Verstöße gelten weitere Prüfpflichten.
Wie setzt kartons24.de die EUDR um?
Beim Verkauf von Verpackungen, die unter die EUDR fallen, übernimmt kartons24.de die Rolle eines Händlers. Wir dokumentieren die erforderlichen Angaben zu Lieferanten und gewerblichen Abnehmern und bewahren sie mindestens fünf Jahre auf.
Ist unser direkter Lieferant Marktteilnehmer, erfassen wir zusätzlich die zugehörigen EUDR-Referenznummern. Die EUDR sieht vor, dass der direkte Käufer des Marktteilnehmers die Nummern aufbewahrt. Für dich als Kunde von kartons24.de bedeutet das: Du musst diese Nummern weder anfordern noch aufbewahren.
Für dich bleibt der Einkauf unkompliziert:
Du bestellst deine Verpackungen wie gewohnt. Für deinen Einkauf bei uns benötigst du keine EUDR-Referenznummer. Nutzt du die Verpackungen für deinen eigenen Versand, entstehen dir daraus grundsätzlich keine zusätzlichen EUDR-Aufgaben.
Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Einordnung hängt vom Produkt und deiner Tätigkeit ab.